Direkte Demokratie in Deutschland

Ein Gastbeitrag von Gregor Spalek
Es mag verständlich sein, dass vor 62 Jahren die Väter und Mütter des Grundgesetzes keine direkt-demokratischen Elemente in das Grundgesetz aufgenommen haben. Man hatte Angst, dass die Deutschen in Volksabstimmungen, aufgehetzt durch radikale Gruppierungen, womöglich Gesetze durchsetzen, die der freiheitlich-demokratischen Grundordnung widersprechen. Begründet wird dies bis heute mit angeblich unguten Erfahrungen aus der Weimarer Republik.














